Finanzielle Unterstützung

Wie können wir das alles finanzieren?

Häufig kommen für viele Betroffene neben all den anderen Sorgen noch finanzielle Ängste hinzu. Pflege, die plötzlich notwendig wird, Hilfsmittel, die besorgt werden müssen, sowie eine Umgestaltung des Wohnraums die häufig nach einem Schlaganfall erforderlich ist, kosten zusätzlich Geld.

In Österreich gibt es verschiedene finanzielle Möglichkeiten zur Unterstützung, die den Betroffenen in solchen Situation Erleichterung verschaffen können.

Krankengeld

Wenn Sie durch Ihre Krankheit arbeitsunfähig sind, dient das Krankengeld als Ersatz für die Verringerung bzw. den Wegfall ihres Entgelts, das sie sonst von Ihrem Arbeitgeber beziehen.

Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, muss es in jedem Fall rechtzeitig beantragt werden. Dies kann einerseits durch den Versicherten selbst oder durch eine beauftrage Person erfolgen.

Weiterführende Informationen (Anspruch, Beantragung, Höhe, etc.) können über die Krankenkasse erfragt werden.

Arbeitslosenunterstützung

Das Arbeitslosengeld unterstützt Menschen die arbeitslos sind während der Zeit Ihrer Arbeitssuche, um ihre finanzielle Lebensgrundlage zu sichern. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit das Arbeitslosengeld beantragt werden kann.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Arbeitsmarktservice oder auf der Seite des Bundesministeriums.

Umschulungsgeld

Ist eine berufliche Umschulung für die betroffenen Personen sinnvoll und auch zumutbar, kann über das Arbeitsmarktservice ein Antrag auf Umschulungsgeld gestellt werden.

Rehabilitationsgeld

Rehabilitationsgeld können Sie dann beantragen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur vorübergehend sind. Die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit muss aber mindestens im Ausmaß von 6 Monaten vorliegen. Um die finanzielle Unterstützung auch in diesem Zeitraum sicherzustellen, kann das Rehabilitationsgeld bei der Krankenkasse beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Gesundheitskasse und der Arbeiterkammer.

Sozialhilfe (Mindestsicherung)

Die Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die die Lebenserhaltungskosten von Personen mit geringem oder keinem Einkommen sichern soll.

Sie ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Mehr Informationen sind auf der Seite des Sozialministeriums zu finden oder bei dem jeweiligen Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft.

Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension

Bei manchen Menschen sind nach einem Schlaganfall die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so gravierend, dass es ihnen gar nicht mehr möglich ist wieder zu arbeiten. Wenn eine dauerhafte Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt, besteht für diese Personen die Möglichkeit eine Pension zu beantragen.

Es gibt dafür 3 verschiedene Bezeichnungen: 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums oder auf der Seite des Bundesministeriums.

Pflegegeld

Bei Beeinträchtigungen, die dauerhaft vorliegen, kann Pflegegeld beantragt werden. Dieses ist zweckgebunden und dient zur Abdeckung des Mehraufwands, der durch die benötigte Pflege entsteht.

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Durch die Begutachtung eines Arztes oder einer Pflegekraft werden die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums oder auf der Seite des Sozialministeriums.

Hilfe in besonderen Lebenslagen & Unterstützung durch nicht staatliche Organisationen   

Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Erkrankung in einer finanziellen Notsituation befinden und dadurch einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, haben Sie die Möglichkeit eine Hilfe in besonderen Lebenslagen in Anspruch zu nehmen.

Diese Hilfe kann gewährt werden zur:

Die Antragsstellung erfolgt über die zuständige Gemeinde oder die Behörde der Bezirksverwaltung.

Beispiele der Zuschüsse der Landesregierungen Oberösterreich und Salzburg finden Sie in den Anlaufstellen.

Einmalige Unterstützungen können auch über nicht staatliche Organisationen (z.B. Licht ins Dunkel, Caritas etc.) gewährt werden.

Befreiungen und Ermäßigungen

Um diverse Befreiungen wie zB die Befreiung der Rezeptgebühr oder der Rundfunkgebühren kann angesucht werden. Ebenso gibt es einige Ermäßigungen, wie zum Beispiel von der ÖBB oder auch das Ansuchen um den Behindertenausweis, mit dem weitere Vergünstigungen verbunden sind.

Recherche nach Anlaufstellen mit dem Smartphone

Hilfe und Anlaufstellen

Hier finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

Quellennachweise